Verfahren
Sachwertverfahren
Immer dann, wenn keine Vergleichswerte zur Hausbewertung herangezogen werden können, wird der Marktwert eines Hauses über das Sachwertverfahren bestimmt. Hier spielen der vom Gutachterausschuss veröffentlichte Bodenrichtwert , die Regelherstellungskosten pro m², eine Alterswertminderung sowie ein Marktanpassungsfaktor entscheidende Rollen.
Ertragswertverfahren
Bei gewerblich genutzten Häusern oder einem Haus mit Mietwohnungen wird häufig der Ertragswert bestimmt. Anders als bei selbst bewohnten Häusern spielt hier der potentielle Gewinn eine Rolle, die man mit der zu bewerteten Immobilie erzielen kann. Um den Verkehrswert mit dem Ertragswertverfahren zu berechnen, muss ein Immobiliensachverständiger zunächst Rohertrag, Bewirtschaftungskosten, Liegenschaftszins , Vervielfältiger sowie sonstige wertbeeinflussende Umstände ermitteln.
Vergleichswertverfahren
Das Vergleichswertverfahren basiert auf ähnlichen, vergleichbaren Grundstücken / Häusern aus der näheren Nachbarschaft. Anhand vergangener Realkaufpreise ermittelt ein Sachverständiger unter Berücksichtigung regulierender Faktoren (z. B. Alter, Lage, Zustand, Ausstattung) den Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie.